Mit dem Jahreswechsel treten (gesetzliche) Änderungen in Kraft, die auch Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige betreffen. Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, informiert über wesentliche Neuerungen.
„Regelmäßig treten zum Jahreswechsel (gesetzliche) Änderungen in Kraft. Dies ist auch 2025 der Fall. Als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung möchte ich die Betroffenen darüber informieren“, so Zöller.
Versicherungsbeiträge steigen an
„Die Beiträge für soziale Pflegeversicherung und gesetzliche Krankenversicherung steigen an. Ebenso werden die Beitragsbemessungsgrenze sowie die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Die konkrete Höhe für die Zusatzbeitragssätze kann von jeder Kasse selbst bestimmt werden. Es wird davon ausgegangen, dass auch private Versicherer ihre Beiträge anheben werden“, berichtet Zöller. „Eine aktuelle Auflistung der jeweils gültigen Zusatzbeiträge der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen ist in der Übersicht des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Bei der Erhöhung der Zusatzbeiträge haben versicherte Mitglieder mitunter ein Sonderkündigungsrecht.“
Mehr Leistungen für pflegebedürftige Menschen
„Wegen der schrittweisen Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) gibt es mit dem neuen Jahr positive Entwicklungen und damit mehr Leistungen für pflegebedürftige Menschen“, betont der Pflegebeauftragte. „Konkret bedeutet das, dass beispielsweise Pflegegeld und Pflegesachleistungen angehoben werden sowie die Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege steigen. Der Entlastungsbetrag beträgt fortan 131 Euro statt wie bisher 125 Euro. Ebenso werden die Leistungen für vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung erhöht und auch Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben und betreut werden, profitieren. Konkrete Zahlen über sämtliche Veränderungen kann man zum Beispiel übersichtlich bei der Verbraucherzentrale nachlesen“, so der Pflegebeauftragte.
Verlängerte Übergangsregelungen bei außerklinischer Intensivpflege
„Beatmete oder trachelkanülierte Patientinnen und Patienten, die außerklinisch intensivpflegerisch betreut werden, können ab dem Jahreswechsel ebenfalls von verlängerten Übergangsregelungen profitieren. Da grundsätzlich das Entwöhnungspotential – also das Loskommen von der Beatmung – solcher Patienten durch einen qualifizierten Arzt oder eine qualifizierte Ärztin beurteilt werden muss, jedoch vielfach ärztliche Kapazitäten fehlen, tragen die verlängerten Ausnahmeregelungen u.a. dazu bei, dass die Potenzialerhebung keine zwingende Voraussetzung für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege sein muss“, sagt Zöller.
Elektronische Patientenakte für alle
„Außerdem wird das Gesundheitswesen ab 2025 durch das Digital-Gesetz und die elektronische Patientenakte – kurz ePA – digitaler. Alle gesetzlich Versicherten erhalten seit 1. Januar nun automatisch eine ePA; bisher musste dies bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Nutzung der ePA bleibt aber trotzdem freiwillig!“, weist der Beauftragte hin. „Nach einer stufenweisen Einführung in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen von NRW kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Krankendaten auf einer speziellen Plattform verschlüsselt speichern lassen. Um seine ePA auch selbst einsehen zu können, benötigt man eine entsprechende App. Es wird davon ausgegangen, dass auch viele private Krankenversicherungen eine ePA anbieten werden“, erklärt Zöller.
„Krankenversicherungen wurden verpflichtet, ihren Versicherten Informationsmaterial zur ePA in klarer und einfacher Sprache barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Wer bislang noch nicht proaktiv von seiner Krankenkasse informiert wurde, kann die Hinweise in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Versicherung einsehen. Außerdem müssen die Krankenkassen Ombudsstellen einrichten, die bei der Nutzung der ePA unterstützen. Die Ombudsstellen nehmen auch Widersprüche gegen die ePA entgegen. Und übrigens teilen auch Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten mit, welche Daten sie in die ePA eingeben; Versicherte wiederum behalten ein Widerspruchsrecht – vor allem bei potentiell diskriminierenden oder stigmatisierenden Daten – wie etwa sexuell übertragbaren Infektionen oder psychischen Erkrankungen. Hinsichtlich des Datenschutzes gilt, dass niemand ohne Zustimmung die persönlichen Daten einsehen darf“, betont der Patientenbeauftragte. „Mit der ePA sollen sich Medizinerinnen und Mediziner schneller über die Krankheitsgeschichte eines Patienten informieren können – beispielsweise auch dann, wenn dieser in einer Notsituation selbst keine Auskunft mehr geben kann. Zudem können Patientendaten an einem Ort gebündelt, Doppeluntersuchungen leichter vermieden oder Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkannt werden. Auch der Austausch von Informationen zwischen Praxis, Krankenhaus und Apotheke soll leichter werden.“
Krankenhausreform geht weiter
„Mit Jahresbeginn ist durch das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auch der Beginn der Krankenhausreform eingeläutet worden. Aktueller Stand ist, dass das Gesetz schrittweise bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden soll. Wesentliche Idee der Reform ist, Transparenz über Behandlungserfolge einzelner Kliniken herzustellen. Das Wissen der Patientinnen und Patienten zu den Standorten in ihrer Nähe soll somit erhöht werden. Patientinnen und Patienten sollen sich folglich besser informieren können, welche Klinik bei welcher Krankheit besonders gut helfen kann – und ob sich dafür möglicherweise auch ein längerer Anfahrtsweg lohnt“, fasst Zöller zusammen. „Derzeit wird davon ausgegangen, dass Patientinnen und Patienten die Folgen des Gesetzes nicht überall sofort spüren werden. Änderungen aufgrund der anstehenden Bundestagswahl sind zudem abzuwarten.“
Kein Amalgam mehr in der Zahnmedizin
„In der Zahnmedizin darf ab 2025 europaweit kein Amalgam mehr verwendet werden (Ausnahmen bilden allergiebegründete Ausnahmefälle). Da Amalgam Quecksilber enthält, geht es neben gesundheitlichen Risiken für die Patienten vor allem auch um die Umwelt“, so der Beauftragte. „Die neue Standardfüllung wird wohl eine zahnfarbene Kunststofffüllung werden. Von Fachleuten heißt es, dass bereits bestehende Amalgamfüllungen weiterhin im Mund verbleiben können. Eine Entfernung ist aufgrund der neuen Regelung nicht nötig.“
Bonuszahlungen und Notdienste der bayerischen Apotheken
„Nicht zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass Bonuszahlungen, die gesetzliche Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten leisten, nun dauerhaft bis zu 150 Euro steuerfrei bleiben“, sagt Zöller. „Außerdem werden ab diesem Jahr die Notdienste der Apotheken in Bayern neu organisiert. Die am 01.01.2025 gestartete Website www.blak.de/notdienstsuche zeigt Bürgerinnen und Bürgern alle Notdienst-Apotheken übersichtlich an.“