Am 18.12.2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz beschlossen, dessen Ziele erweitere Befugnisse für Pflegefachkräfte, der gezielte Einsatz ihrer vielfältigen Fachkompetenzen in der Versorgung sowie die Stärkung niedrigschwelliger pflegerischer Angebote vor Ort sind. Noch ist aber ungewiss, ob der Gesetzentwurf vor der Bundestagswahl am 23.02.2025 umgesetzt werden kann. In jedem Fall begrüßt aber der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, den Gesetzentwurf und wirbt dafür, das Pflegekompetenzgesetz doch noch in dieser Legislatur umzusetzen.
„In vielen unserer europäischen Nachbarländern wird die Pflege schon seit Jahren als moderner Gesundheitsberuf ernst genommen. Pflegekräften wird ein hohes Maß an Verantwortung übertragen und man unterstützt staatlich, politisch und gesellschaftlich Bemühungen um Höherqualifizierung, Selbstorganisation und Innovation in allen Versorgungs- und Handlungsbereichen“, betont Zöller. „Mit dem am 18.12.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz kann Deutschland nun endlich einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gehen! Ich appelliere daher an alle verantwortlichen Mandatsträger, den Gesetzentwurf noch in dieser Legislatur umzusetzen!“
„Mit dem Pflegekompetenzgesetz können wir unsere hiesigen Pflegekräfte stärken und im Bereich Pflege sogar international aufschließen. Außerdem vergrößern wir die Chancen, Fachkräfte aus dem Ausland bei uns noch besser halten und integrieren zu können“, so der Pflegebeauftragte.
„Laut aktueller Prognose des Statistischen Bundesamtes werden in 25 Jahren deutschlandweit zwischen 280.000 und 690.000 professionell Pflegende fehlen. Es freut mich daher sehr, dass zuletzt auch von Seiten der Ärzteschaft Zustimmung zum Pflegekompetenzgesetz zu hören war. Denn auch Ärztinnen und Ärzte können vom Pflegekompetenzgesetz profitieren und entlastet werden“, so der Beauftragte. „Ganz konkret sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich mehr Leistungen erbringen dürfen, zum Beispiel bei der Versorgung von Diabetikern oder Demenzerkrankten, bei komplexen, langwierigen Behandlungsfällen in der häuslichen Pflege oder auch dem Wundmanagement. Auch Empfehlungen für Pflege- und Heilmittel sollen künftig von Pflegekräften ausgesprochen werden dürfen.“