Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 17.05.2024 den interaktiven Bundes-Klinik-Atlas (www.bundes-klinik-atlas.de) veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger sollen damit selbstständig recherchieren können, welches Krankenhaus welche Leistung mit welcher Qualität anbietet.
Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, begrüßt grundsätzlich das Ziel, dass Patientinnen und Patienten mit Hilfe des Bundes-Klinik-Atlas nunmehr eine informierte Entscheidung treffen können, welches Krankenhaus für den eigenen, individuellen Fall geeignet ist und, dass dazu keine Vorkenntnisse im Gesundheitswesen notwendig sind. Dennoch gibt der Beauftragte zu bedenken, dass durch den neuen Atlas keine Diskriminierung von Krankenhäusern und deren Belegschaft entstehen darf.
„Als Patienten- und Pflegebeauftragter begrüße ich den neuen Bundes-Klinik-Atlas grundsätzlich sehr, denn er schafft Transparenz und stärkt die Mündigkeit unserer Patientinnen und Patienten, informierte Entscheidungen selbstständig treffen zu können“, betont Zöller. „Nichtsdestotrotz gebe ich zu bedenken, dass der Atlas nicht zu einem verzerrten Bild unserer Kliniken und des dortigen Personals führen darf. Eine Diskriminierung der dort arbeitenden Personen muss unbedingt vermieden werden!“
„Aus meiner Sicht ist es beispielsweise zu hinterfragen, warum insbesondere auf das Outcome operative Fächer geachtet wird. Wenn man medizinische und pflegerische Ergebnisse gerecht hinterfragt, sollte man meines Erachtens auch die therapeutischen Maßnahmen nicht-operativer Disziplinen, wie etwa die der Inneren Medizin oder der Neurologie, noch stärker betrachten. Außerdem bin ich überzeugt, dass der Erfolg einer Operation nicht pauschal vom ‚Können‘ des Operateurs oder des OP-Teams abhängt, sondern ebenso stark vom Gesundheitszustand und Vorerkrankungen des Patienten oder der Patientin“, so der Beauftragte. „Nicht vergessen sollte man auch, dass Maximalversorger – wie etwa Universitätskliniken – generell ‚schwierigere Fälle‘ behandeln und somit möglicherweise allein aufgrund dieser Tatsache im neuen Atlas schlechter abschneiden. Damit könnte ein Bild entstehen, dass der klinischen Realität auf keinen Fall gerecht wird!“
„Zwischen dem neuen Bundes-Klinik-Atlas und dem seit über 20 Jahren bestehenden Deutschen Krankenhausverzeichnis sehe ich vor allem den wesentlichen Unterschied in den verantwortlichen Herausgebern. So wird der Bundes-Klinik-Atlas als Initiative des BMG in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) sowie dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorgestellt, wohingegen das Deutsche Krankenhausverzeichnis von der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) verwaltet wird“, betont Zöller. „Gesetzlich ist der Online-Atlas im Krankenhaustransparenzgesetz verankert. Damit sind die ca. 1.700 deutschen Krankenhäuser nunmehr verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Daten zu übermitteln. Die Daten im Deutschen Krankenhausverzeichnis basieren inhaltlich auf den jährlich aktualisierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser.“
„Um das Beste für unsere Patientinnen und Patienten zu erreichen, spreche ich mich als Patienten- und Pflegebeauftragter dafür aus, parallel zu den bestehenden Transparenz-Verzeichnissen noch stärker auf Fehlerkultur in Gesundheitseinrichtungen zu setzen. Qualitäts- und Beschwerdemanagements müssen eine Selbstverständlichkeit werden und sollten in allen Kliniken auch von ehrenamtlichen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern unterstützt werden“, sagt Zöller. „Ich bin sicher, dass dem gesamten medizinisch-pflegerischen Personal daran gelegen ist, bestmögliche Arbeit am Menschen zu leisten. Dieses hohe Berufsethos unsere Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, aber auch aller weiteren Arbeitenden im Krankenhausbereich müssen wir stärken und stützen. Denn sie sind es schließlich, die Patientinnen und Patienten tagtäglich behandeln und pflegen und auf deren Fachwissen wir nicht verzichten können!“.