Das Motto des diesjährigen Welthauswirtschaftstags lautet: „Update für das Betriebssystem Hauswirtschaft“. Erklärt wird das Motto damit, dass nicht nur jeder Computer ein Betriebssystem braucht, damit Nutzer damit arbeiten können, sondern auch jede Institution, in der Menschen versorgt werden, benötigt eine funktionierende Hauswirtschaft – eben ein Betriebssystem Hauswirtschaft.
Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Thomas Zöller MdL, macht sich dafür stark, dass die Kapazitäten der Hauswirtschaft noch stärker im Bereich der Pflege genutzt werden.
„Es heißt, dass pro Jahr in Deutschland rund 153 Milliarden Stunden Haushaltsarbeitszeit geleistet werden. Dabei sind die Facetten der Hauswirtschaft vielfältig und reichen von Ernährung, Konsum oder Bildung bis hin zur Unterstützung von Pflege und Gesundheitsversorgung. Und genau hier müssen wir ansetzen!“, betont Zöller. „Ich weiß, dass die Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter vor allem auch beim Thema ‚Angebote zur Unterstützung im Alltag‘ noch stärker eingebunden werden möchten. Diesen Wunsch unterstütze ich sehr und appelliere an alle Verantwortlichen im Gesundheits- und Pflegesystem, diese Berufsgruppe schnellstmöglich und wertschätzend aufzunehmen! Es ist allgemein bekannt, dass angesichts der demografischen Entwicklung gut ausgebildetes Personal für Pflege und Hauswirtschaft benötigt wird.“
„Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter versorgen nicht nur Haushalte, sondern unterstützen auch Personen, die Hilfe benötigen. Sei es in Pflegeheimen, in Einrichtungen der Altenhilfe, Krankenhäusern, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tageseinrichtungen oder natürlich auch in privaten Haushalten. Zum Berufsbild gehört, gerne mit Menschen zu arbeiten, zupacken zu können und sich auch mit Ernährungs- und Gesundheitsfragen zu beschäftigen“, zählt der Patienten- und Pflegebeauftragte auf.
„Pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten. Mit dem Geld kann man auch haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen, wenn der Anbieter nach Landesrecht zugelassen ist. Sowohl Pflegebedürftige als auch potentielle Anbieter können sich nicht nur bei den Pflegeversicherungen informieren, sondern auch bei Pflegestützpunkten oder der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern. Das Bayerische Landesamt für Pflege steht insbesondere den Anbietern beratend zur Seite. Nutzen Sie diese Angebote!“, so Zöller.
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