Patienten- und Pflegebeauftragter
Thomas Zöller MdL

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung hat das Ziel, die Internetseite unter www.patientenportal.bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.patientenportal.bayern.de.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am:     25. Oktober 2021
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:    Selbstbewertung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BayBITV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich der Anforderungen der BayBITV angepasst.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen unter www.patientenportal.bayern.de ist:

Geschäftsstelle des Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1, 81667 München
Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
Tel.: +49 89 95414-5951

Mängel unserer Seite in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter patientenbeauftragter@stmgp.bayern.de.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Paragraf drei BayBITV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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